Aktuell
Wildt, Europa im Überblick, Seite 81-82
Aufsätze
Bohn, Das beschleunigte Verfahren- in der Theorie rechtskonform, in der Praxis rechtswidrig?!, Seite 83-89
Elobied, Verfassungsrechtliche Einschränkungen des Zeugniszwangs, Seite 90-99
Entscheidungen
Verfahrensrecht
StPO§ 104 Abs. 1 Nr.3: Zu den Voraussetzungen der richterlichen Anordnung einer Durchsuchung zur Nachtzeit,
LG Essen, Beschl. v. 11.12.2023- 56 Qs 10/23, Seite 100-101
StPO§ 140 Nr.5: Besondere Schutzbedürftigkeit eines inhaftierten Beschuldigten gebietet die nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers,
LG Braunschweig, Beschl. v. 17.10.2023-9 Qs 267/23, Seite 102
StPO§ 141 Abs. 1: Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung bei wesentlicher Verzögerung der Entscheidung über rechtzeitig gestellten Antrag,
LG Dessau-Roßlau, Beschl. V. 19.12.2023- 6 Qs 196 Js 29157/23, Seite 103
StPO§ 143a Abs.2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3: Zur Auswechslung des Pflichtverteidigers in der Revisionsinstanz,
KG, Beschl. v. 13.12.2023-2 Ws 146/23, Seite 104
StPO§ 142 Abs. 1 S. 1: Unterbleibt die Entscheidung über einen Beiordnungsantrag, weil dieser entgegen § 142 Abs. 1 S1 nicht unverzüglich dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung vorgelegt wird, ist der Pflichtverteidiger rückwirkend zu bestellen,
AG Stuttgart, Beschl. v. 20.12. 2023- 36 Gs 11711/23, Seite 104
StPO§ 244 Abs. 6 S. 3: Die Fristsetzung zur Anbringung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 6 S. 3 StPO erfordert nicht die Feststellung oder den konkreten Verdacht einer Absicht nach Prozessverschleppung
BGH, Beschl. v. 19.12.2023- 3 StR 160/33, Seite 105-107
StPO§ 257c Abs. 1 S. 2: Allenfalls einzelne Anträge können zum Gegenstand einer Verständigung gemacht werden
BGH, Beschl. v. 10.01.2024- StR 413/23, Seite 108
StPO§§ 304 Abs. 5, 311 Abs. 1 und 2: Mit der sofortigen Beschwerde muss eine Überprüfung der Entscheidung mit dem Ziel der Aufhebung oder Änderung begehrt werden,
BGH, Beschl. v. 20.12.2023- StB 72/23, Seite 109
StPO§ 329 Abs. 1 S.1: Wird dem Gericht während der regelmäßigen Wartezeit mitgeteilt, dass der Angekl. Sich verspätet, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen wird, darf das Gericht die Berufung nicht verwerfen
BayObLG, Beschl. v. 1.1.2024- 203 StRR 3/24, Seite 110
OWiG§ 73 Abs. 2: Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung des Hauptverhandlungstermins fortwirken,
BGH, Beschl. v. 10.10.2023- 4 StR 94/22, Seite 110-112
Materielles Strafrecht/ Strafrechtliche Nebengebiete
StGB§ 30 Abs. 2 Variante 3 Alt. 2: Die Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen setzt eine vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei Personen voraus, gemeinschaftlich einen Dritten zur Begehung eines bestimmten Verbrechens anzustiften
BGH, Urt. V. 29.11.2023- 6 StR 359/23, Seite 113
StGB§ 73 Abs. 1: Ein durch die Tat erlangter Vorteil kann nur ein Vermögenszuwachs sein, den der Täter durch seine Tat erzielt hat
BGH, Beschl. v. 12.12.2023- 1 StR 359/23, Seite 114
StGB§ 211: Das Motivationsbeherrschungspotential i.S.d. Mordmerkmals der Heimtücke ist nicht identisch mit der Unrechtseinsicht und Handlungssteuerung bei der Tatausführung i.S.d. §§ 20,21 StGB
BGH, Beschl. v. 12.10.2023- 2 StR 79/23, Seite 115
StGB§ 269: Als E-Mail-Anhang versendete Pdf-Dokumente von Arbeits- und Prüfungszeugnissen stellen erkennbar nur eine Reproduktion dar
OLG Celle, Urt. V. 15.12.2023- 1 ORs 2/23, Seite 116
JGG§ Abs. 1 S. 1 Nr.2: Bewährungswiderruf setzt Besorgnis, dass weitere Straftaten begangen werden, voraus
LG Braunschweig, Beschl. v. 18.12.2023- 2 Qs 20/23, Seite 117-118
Kosten- Gebührenrecht
VV RVG Nr. 4124: Ist due allein von der StA geführte und begründete Berufung auf die Rechtfolgen beschränkt und wird sie kurz vor der Berufungshauptverhandlung zurückgenommen, rechtfertigt das nicht ohne Weiteres den Nichtansatz der Mittelgebühr nach Nr. 4124 VV RVG
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 15.01.2024- 12 Qs 80/23, Seite 119
Medium erhältlich in:
1 Bibliothek der BSP Berlin,
Berlin
Standort: BSP Jura
StraFo 2024/03 : Strafverteidiger-Forum. - Bonn : Deutscher Anwaltverlag, 2024. - 81-120 Seiten
0947-9252-2024-003 Festeinband : EUR 19.90
Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Kriminologie - Signatur: PH 1150 - Zeitschriftenheft