Privatrecht als Ordnungsform. CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen RechtIm kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt.
Weiterführende Informationen
Personen: Behrends, Okko Knütel, Rolf Kupisch, Berthold Seiler, Hans Hermann Misera, Karlheinz
Standort: BSP Jura
PV 220 B421-d-01
Corpus iuris civilis : Texte und Übersetzung. Band IV: Digesten 21-27 / gemeinschaftlich übersetzt und herausgegeben von Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Hans Hermann Seiler, Okko Behrends. Mit Beiträgen von Karlheinz Misera [und andere]. - Heidelberg : C.F. Müller, 2005. - XVII, 531 Seiten : Illustrationen
ISBN 978-3-8114-4204-7 Festeinband : EUR 168
Antikes und römisches Recht, Mediävistik, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (Gemeines Recht, Pandektistik) - Buch