Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum): - Errichtung des Testaments, - wirksame und unwirksame Errichtung, - Errichtung für Unmündige, - Inhalt und Eröffnung, - Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten. Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel - Kleidung, Schmuck, ToilettenartikelIn Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen - ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.Zeitgemäße ÜbersetzungDie zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Weiterführende Informationen
Personen: Knütel, Rolf Kupisch, Berthold Seiler, Hans Hermann Rüfner, Thomas Krampe, Christoph
Standort: BSP Jura
PV 220 B421-e-01
Corpus iuris civilis : Texte und Übersetzung. Band V: Digesten 28-34 / gemeinschaftlich übersetzt und herausgegeben von Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Thomas Rüfner, Hans Hermann Seiler. Mit Beiträgen von Christoph Krampe [und andere]. - Heidelberg : C.F. Müller, 2012. - XVII, 704 Seiten : Illustrationen
ISBN 978-3-8114-6444-5 Festeinband : EUR 228
Antikes und römisches Recht, Mediävistik, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (Gemeines Recht, Pandektistik) - Buch