Angaben aus der Verlagsmeldung
Die konkrete Normenkontrolle in Strafsachen : Zugleich ein Beitrag zur Reformbedürftigkeit des Art. 100 Abs. 1 GG / von Clara Herz
Um die Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen oder einzelner strafprozessualer Regelungen verbindlich klären zu lassen, können - und müssen - sich die Strafgerichte gegebenenfalls im Wege einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die Untersuchung zeigt dabei nicht nur typische Konstellationen im Straf- und Strafverfahrensrecht auf, sondern beleuchtet auch die zahlreichen Rechtsprobleme, die das Verfahren der konkreten Normenkontrolle in Strafsachen aufwirft. Kritikpunkte an der geltenden Fassung und Praxis des Art. 100 Abs. 1 GG werden abschließend in einem Reformvorschlag zusammengeführt.
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Beiträge zum Strafrecht
Personen: Eisele, Jörg Bung, Jochen Burchard, Christoph Hoven, Elisa Kaspar, Johannes Herz, Clara
Standort: BSP Jura
PL 479 H582
Herz, Clara [Verfasser]:
Die konkrete Normenkontrolle in Strafsachen : zugleich ein Beitrag zur Reformbedürftigkeit des Art. 100 Abs. 1 GG / Clara Herz. - 1. Auflage. - Baden-Baden : Nomos, 2022. - 498 Seiten : graphische Darstellungen. - (Beiträge zum Strafrecht; Band 13)
ISBN 978-3-8487-8523-0 kartoniert : EUR 139,00
Staatsrecht und Verfassungsgeschichte - Buch