Künstliche Intelligenz führt zu Geschehensabläufen, die sich weitgehend verselbständigen. Wer daraus eigene Rechtspositionen ableiten kann und wer für negative Folgen einzustehen hat, liegt dabei nicht immer klar auf der Hand. Vom Verkehrsunfall durch fehlerhaftes maschinelles Lernen über "Absprachen" und "Vereinbarungen" unter Einbindung von Softwareagenten bis hin zum digitalen Vertragsschluss stellen sich zivilrechtliche Fragen der Zurechnung, die sowohl für das vertragliche als auch das außervertragliche Haftungsregime von zentraler Bedeutung sind. Dabei sind auch immer wieder die Grenzen des Rechtmäßigen neu auszuloten, so beispielsweise bei automatisierter Preisindividualisierung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel, die Grundansätze, mit denen nationale und supranationale Privatrechtsordnungen auf die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz reagieren, rechtsvergleichend zu untersuchen.
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 101
Personen: Gesellschaft für Rechtsvergleichung / Fachgruppe für Zivilrechtsvergleichung Huber, Stefan Gebauer, Martin
Standort: BSP Jura
PZ 3450 G293
Gesellschaft für Rechtsvergleichung / Fachgruppe für Zivilrechtsvergleichung:
Künstliche Intelligenz - Zurechnung, Vertrag, Verantwortung : Ergebnisse der 38. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Tübingen - Fachgruppe Zivilrecht / Martin Gebauer ; Stefan Huber. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2024. - 159 Seiten. - (Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung; 101)
ISBN 978-3-16-163933-3 kartoniert : EUR 59.00
Datenverarbeitung und Recht - Buch