Dienstanweisung für die mit den Überprüfungen der Hauptseilfahrtsanlagen beauftragten Fachkräfte des
Dienstanweisung für die mit den Überprüfungen der Hauptseilfahrtsanlagen beauftragten Fachkräfte des Maschinenbetriebes - Gemäß § 87 Abs. 2 der Bergverordnung für Hauptseilfahrtsanlagen vom 24.6.1957
Zugangsnummer: 00005451Berggesetzgebung u.a. - Signatur: O 560 - Buch