Surall, Frank
Evangelische Theologie: Das Recht des Kindes auf Bildung theologisch-ethische Reflexionen im Horizont der UN-Kinderrechtskonvention

Die in Menschenwürde bzw. Gottebenbildlichkeit begründete Gleichheit von Erwachsenen und Kindern impliziert eine Ausdifferenzierung besonderer Kinderrechte, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgenommen hat. Zwischen dem noch nötigen besonderen Schutz und der schon möglichen Beteiligung als tendenziell antagonistischen Prinzipien vermittelt die Förderung als weitere kinderrechtliche Basisnorm. Letztere beinhaltet Anregung und Begleitung einer Entwicklung, die auf eine gleichberechtigte Beteiligung abzielt und dem Kind bis dahin eine begrenzte Eigenverantwortung ermöglicht. Von diesen normativen Voraussetzungen her ist das grundlegende Kinderrecht auf Entwicklung und Erziehung, das auch die deutsche Gesetzgebung kennt, vornehmlich als Recht auf Bildung zu bestimmen. Für die humanistische Bildungstheorie und deren theologische Rezeption im Anschluss an Schleiermacher steht selbstbestimmte Bildung in einem Gegensatz zu bloßer Brauchbarkeit für Staat, Gesellschaft oder Wirtschaft. Daraus resultiert ein kritischer Impuls gegenüber einem verengten Bildungsverständnis, das die gegenwärtige Debatte oftmals dominiert.


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Personen: Surall, Frank

Schlagwörter: Bildung Menschenrechte Kinderrechte Förderung Eigenverantwortung

Surall, Frank:
Evangelische Theologie: ¬Das¬ Recht des Kindes auf Bildung : theologisch-ethische Reflexionen im Horizont der UN-Kinderrechtskonvention / Frank Surall. - 67, 2007. - S.201-215

Zugangsnummer: 2011/5340