Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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In Deutschland soll keiner mehr wegen seiner Hautfarbe, des Geschlechts oder einer Behinderung benachteiligt werden. Von nun an stehen Strafen auf Diskriminierungen. Dies ist die erklärte Zielsetzung des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Mit dem Gesetz werden Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Die Vorschrift sieht einen weit reichenden Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs vor. - Einleitung - Was heißt das konkret? - Nachgefragt: Das AGG im Alltag - Kritik am AGG - Arbeitshinweise für den Einsatz im Unterricht

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Weiterführende Informationen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : School Scout, 2006. - 3 S.

Zugangsnummer: EM-34994774
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