Wer gegen das neue europäische Datenschutzrecht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Überwacht wird das durch die extra für diesen Bereich zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Aber wie setzt man die Vorgaben der DSGVO am besten um? Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen, wenn es doch mal zu einem Verstoß kommen sollte? Gibt es neben Geldbußen auch noch andere Maßnahmen, die durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden verhängt werden können? In diesem Videokurs finden Sie die passenden Antworten. Dieses Video-Training berücksichtigt die Rechtslage in Deutschland und an gekennzeichneten Stellen in der Schweiz und in Österreich bis einschließlich September 2019. Es soll für die angesprochenen Rechtsbereiche sensibilisieren und ein entsprechendes Problembewusstsein schaffen. Eine Einzelfall-bezogene ausführliche Beratung durch einen hierauf spezialisierten Anwalt wird hierdurch nicht ersetzt.
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Weiterführende Informationen
Personen: Rohrlich, Michael
Rohrlich, Michael:
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Institutionen und Sanktionen im Datenschutzrecht : LinkedIn, 2020. - 00:28:04.00