Das bischöfliche Recht, die Koadjutoren bei geistlichen Dignitäten, Officien, Präbenden und Beneficien aufzustellen und zu
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Personen: Degen, Johann Martin

Standort: Sonder

Schlagwörter: Kirchenrecht Bischof Kanonisches Recht Koadjutor Ernennung

TR bisch

Das bischöfliche Recht, die Koadjutoren bei geistlichen Dignitäten, Officien, Präbenden und Beneficien aufzustellen und zu bestättigen / beleuchtet von Johann Martin Degen, hochfürstlich geheimen Rath- und Hofkanzler zu Freysing. - München : bei Joseph Lentner, 1785. - 119 Seiten : Illustrationen
Broschur

Zugangsnummer: 00022954 - Barcode: 2-2114240-4-00024268-4
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