Waren es Frauen, die selbständigeine Berufs- und Erwerbstätigkeit ausgeübt haben? Oder waren es lediglich Ehefrauen von Männern in Handel und Gewerbe? Das sind Fragen, die sich immer wieder stellen, wenn unter anderem in Gelübde-, Schuld- und Steuerbüchern des 15. Jahrhd. bei einigen Frauen nach dem Namen, auch eine Berufsbezeichnung vermerkt ist. Zum Beispiel "Eberlin, Schwertfürbin oder Zimmermännin."Diese Frauen wurden bisher übersehen, wahrscheinlich, weil davon ausgegangen wird, daß sie " nur " Ehefrauen von Handwerkern waren.Und in der Tat- außer für Hebammen- bisher Beweise über Berufsausbildungen für Mädchen und Frauen, wohl aber gibt es sehr eindrucksvolle Beweise für ihre Berufs- Erwerbstätigkeit. Am Beispiel der Bader soll diese Ungereimtheit, die hier nicht geklärt werden kann, verdeutlicht werden. In Zunftbüchern ist von Baderinnen keine Rede. Unbeschadet dessen, werden" Bader, es sei Frau oder Mann" in frühen Zunftordnungen genannt. Darüber hinaus belegen Ratsprotokolle bis ins 18. Jahrhd. die Tätigkeit von Baderinnen im städt. Dienst. Und, was besonders interessant ist, daß sie Vicarinnen, also weibliche Lehrlinge hatten.
Personen: Schulz,Ilse
ALL2 SCHU
Schulz,Ilse:
Verwehte Spuren: Frauen in der Stadtgeschichte; Berufs- und Erwerbstätigkeit von Frauen in Ulm. - Ulm : Süddeutsche Verlagsgesellschaft. - gb.;127 S.;1998; 3-88294-264-9; zahl. Abb. z.t. in Farbe
ISBN 978-3-88294-264-4 : DM 38,00
Ulm und Umgebung, Ulmer Münster - Buch