Die Aufgabe der Polizei besteht laut Grundgesetz in der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Die Polizeien der Bundesländer werden dazu auf länderspezifische Weise in den Bereichen Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und -prävention sowie Verkehrssicherheit tätig. Die Kompetenzen des Bundes sind auf den Bundesgrenzschutz, auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei sowie auf die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung begrenzt (GG, Artikel 73). Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) unterstehen dem Bundesminsterium des Innern (BMI). Personalpolitisch haben sie erheblich von der (nicht erst seit dem 11. September 2001) veränderten Sicherheitslage profitiert.
Innere Sicherheit, für welche die Polizeien der Länder und des Bundes gemeinsam zuständig sind, reicht längst über "innere" Sicherheit hinaus. Das beginnt bei der Vermischung ehemals scharf getrennter Sicherheits- und Kompetenzbereiche äußerer und innerer Sicherheit, also jenen des Militärs mit jenen der Polizei und Geheimdienste, setzt sich mit der Ausweitung staatlicher Befugnisse fort und endet bei der Europäisierung oder gar Globalisierung der Aufgaben der inneren Sicherheit.
Serie / Reihe: APuZ : Aus Politik und Zeitgeschichte
Personen: Thieme, Tom Groß, Hermann Kretschmann, Andrea Legnaro, Aldo Rüdiger, Thomas-Gabriel Behr, Rafael Rossol, Nadine Kopke, Christoph Seeßlen, Georg
Standort: Info-Ordner
Gll 11 Poliz
Polizei / Hermann Groß; Andrea Kretschmann; Aldo Legnaro; Thomas-Gabriel Rüdiger; Rafael Behr; Nadine Rossol; Christoph Kopke; Tom Thieme; Georg; Seeß. - Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2019. - 53 S. ; 26,5 cm. - (APuZ : Aus Politik und Zeitgeschichte; 69. Jahrgang, 21-23/2019). - mit Literaturangaben
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Einzelne Verwaltungsbereiche - Zeitschriftenheft