Mit einer Änderung des Schulgesetzes vom 22. Juni 2006 (MSW 2006) sind in NordrheinWestfalen die Schulen aller Schulformen und Schulstufen - mit nur wenigen Ausnahmen - dazu verpflichtet, ab dem Schuljahr 2007/2008 Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten grundsätzlich in allen Zeugnissen zu vergeben. Damit haben Lehrende an Berufskollegs die Aufgabe, die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz mit den Kompetenzdimensionen der Fach-, Personal- und Sozialkompetenz und das Arbeits- und Sozialverhalten zu benoten, obwohl es schwierig ist, die zwei Beurteilungsbereiche voneinander abzugrenzen
Enthalten in:
Die berufsbildende Schule; 2008/4 Zeitschrift des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen
(2008)
Serie / Reihe: Die berufsbildende Schule
Personen: Frenz, Martin Birmes, Michael
Frenz, Martin:
Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Nordrhein-Westfalen in Form von sechs "Kopfnoten" / Martin Frenz, Michael Birmes, 2008. - S.115-120 : graph. Darst. - (¬Die¬ berufsbildende Schule)
Zeitschriftenartikel