Martin Nörber geht in seinem Beitrag am Beispiel des Bundeslandes Hessen der Frage nach, wie sich die Förderung der Angebote der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und im Besonderen der Jugendverbände und Jugendgruppen (§ 12 SGB VIII) in letzter Zeit entwickelt hat. Dabei stellt er grundsätzlich die Frage, ob die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit ihren Förderquoten der gesetzlichen Förderverpflichtung bezogen auf §§ 11, 12 und 79 SGB VIII Rechnung tragen. Er weist darauf hin, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für alle Strukturen und Aufgaben der Jugendarbeit einen angemessenen Anteil der gesamten Jugendhilfemittel bereitzustellen haben. Hinter einem Anteil von mindestens 15%, den der 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung für erforderlich hält, bleiben die Kommunen gegenwärtig allerdings erheblich zurück. Vielerorts machen die Mittel für die Jugendarbeit nur noch einen Anteil von um die 5% an den Gesamtausgaben für die Jugendhilfe aus.
Enthalten in:
deutsche jugend; 2015/11 Zeitschrift für die Jugendarbeit
(2015)
Serie / Reihe: deutsche jugend
Personen: Nörber, Martin
Nörber, Martin:
Förderung der Jugendarbeit und der verbandlichen Jugendarbeit / Martin Nörber, 2015. - S.466-472 - (deutsche jugend) Politische Steuerung der Jugendarbeit
Zeitschriftenartikel