Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes über die Nichtigkeit einiger Paragraphen des Hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe basiert auf Argumenten und Begründungen, die aus juristischer und pädagogischer Sicht problematisch sind. Um mit Bezug auf wesentliche, im Urteil angesprochene Problembereiche einige Zusammenhänge zwischen juristischen und pädagogischen/bildungspolitischen Sachverhalten klären und Grenzüberschreitungen der Juristen markieren zu können, werden die juristischen Bezüge kurz erläutert und mit einschlägigen Befunden erziehungswissenschaftlicher Untersuchungen und aus der bildungspolitischen Diskussion konfrontiert. Abschließend wird auf bildungspolitische Konsequenzen hingewiesen, die sich aus dem Urteil ergeben bzw. ziehen lassen.
Enthalten in:
Zeitschrift für Pädagogik; 1983/3
(1983)
Weiterführende Informationen
Serie / Reihe: Zeitschrift für Pädagogik
Personen: Fingerle, Karlheinz Keil, Adolf
Fingerle, Karlheinz:
Juristische Urteile über pädagogische Normen und Fakten : die Reform der gymnasialen Oberstufe aus der Sicht des Hessischen Staatsgerichtshofes / Karlheinz Fingerle ; Adolf Keil, 1983. - S.435-352 - (Zeitschrift für Pädagogik)
Zeitschriftenartikel