"Vulnerabilität konstituiert sich wesentlich in ihrer Einbindung in bestimmte soziale Kontexte" (Andresen, Koch & König, 2015, S. 11). Auch die institutionelle Ausformung des Vollzugs von Jugendstrafen stellt einen sozialen Kontext dar, der, obwohl hier eine erzieherische Zielsetzung gesetzlich verankert ist, strukturelle Verletzungsrisiken beinhaltet. Gleichzeitig kann die Zielgruppe des Vollzugs als Gruppe verstanden und beschrieben werden, die schon vor Haftantritt gesteigerten Vulnerabilitätserfahrungen ausgesetzt wird. Um diese Aussagen zu begründen, soll eingangs der Begriff der Vulnerabilität definiert werden. In einem zweiten Schritt soll die Definition auf die Untersuchungslage zur Zielgruppenbeschreibung freiheitsentziehender Maßnahmen angewendet werden. Anschließend sollen formale wie informelle Bedingungen des Vollzugs der Jugendstrafe unter dem Gesichtspunkt fortgesetzter Vulnerabilitätsrisiken herausgearbeitet werden. Unter Zuhilfenahme des Konzepts der "negativen Eskalation" nach Hollenstein sollen institutionelle Verletzungsrisiken und Erkenntnisse über die Zielgruppe des Jugendstrafvollzugs in einen Zusammenhang gestellt werden. Abschließend soll ein kurzer Ausblick auf Professionalisierungsanforderungen für das komplexe und widersprüchliche pädagogische Handlungsfeld skizziert werden.
Enthalten in:
Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete; 2022/3
(2022)
Serie / Reihe: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
Personen: Hoyer, Jan
Hoyer, Jan:
Vulnerable Jugendliche in Zwangskontexten am Beispiel des Vollzugs der Jugendstrafe / Jan Hoyer, 2022. - Seite 200-211 - (Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete)
Zeitschriftenartikel