Germann, Michael
Neu Wem dient das kirchliche Recht? Überlegungen zur Funktion des Kirchenrechts für das Handeln in der evangelischen Kirche
Zeitschriftenartikel

Kirchenrecht dient dem Auftrag der Kirche. Nach reformatorischen Verständnis hat es keine geistliche Funktion, sondern dient dazu, die äußeren Voraussetzungen für den geistlichen Dienst der Kirche aufrechtzuerhalten. Doch auch dieser Dienst läßt sich nicht ablösen von der geistlichen Wirklichkeit der Kirche. So dient das Kirchenrecht der Gemeinschaft der Getauften als die Form, in der sie sich im Vertrauen auf die verheißene Gegenwart Gottes darüber verständigt, welches kirchliche Handeln verantwortet werden soll.

Enthalten in:
Praktische Theologie; 2008/3 Zeitschrift für Praxis in Kirche, Gesellschaft und Kultur (2008)


Serie / Reihe: Praktische Theologie

Personen: Germann, Michael

Schlagwörter: Evangelische Kirche Kirchenrecht Funktion

Germann, Michael:
Wem dient das kirchliche Recht? : Überlegungen zur Funktion des Kirchenrechts für das Handeln in der evangelischen Kirche / Michael Germann, 2008. - S.215-225 - (Praktische Theologie) Kirchenrecht und kirchliche Praxis

Zugangsnummer: U-0247082
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