Inklusion im Sinne der UN-BRK zielt nicht nur auf eine "verbesserte" Integration von Menschen mit Behinderung, sondern erfordert eine theoretisch begründete wie praktisch wirksame Beachtung gesellschaftlich bedeutsam gemachter Differenz(en) insgesamt. Der Elementarbereich ist dabei im Rahmen der Bemühungen zu betrachten, ein diskriminierungsfreies und angemessenes Bildungsangebot für alle (vgl. Sauter 2013) Kinder bereitzustellen. In diesem Zusammenhang ist ein sich quantitativ ausdifferenzierendes Betreuungsangebot hinsichtlich seiner Konsequenzen in Bezug auf soziale Selektion zu beobachten und zu hinterfragen. Zu diesen Konsequenzen zählen sowohl Ausschließungs- wie zunehmende Selbstexklusionsprozesse (vgl. Weiß 2011). Im Elementarbereich spiegeln sich dabei die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen zunehmender struktureller Ungleichheitsverhältnisse und die Wirksamkeit milieuspezifischer Abschottungstrategien. Gerade im Elementarbereich ist nicht zu übersehen, dass aktuelle Reformbemühungen ein fehlendes bildungsphilosophisches Fundament, wie es ein theoretisch reflektierter Inklusionsdiskurs begründen könnte, "durch ökonomisch motivierte Erwartungen" (Nida-Rümelin 2013) ersetzen. Während sich das Augenmerk auf den Ausbau und die Entwicklung eines gemeinsamen Besuchs von Bildungseinrichtungen von Kindern mit und ohne Behinderungen konzentriert, vollziehen sich - eher unbemerkt oder still schweigend hingenommen - Exklusionsprozesse, die auf Prozesse gesellschaftlicher Entsolidarisierung verweisen.
Enthalten in:
Gemeinsam leben; 2013/3 Zeitschrift für Inklusion
(2013)
Serie / Reihe: Gemeinsam leben
Personen: Dorrance, Carmen
Dorrance, Carmen:
Zugehörigkeit und soziale Differenz im Elementarbereich: Inklusion in Zeiten der Entsolidarisierung * 1 / Carmen Dorrance, 2013. - S.141-151 - (Gemeinsam leben) Soziale Zugehörigkeit in Bildungseinrichtungen
Zeitschriftenaufsatz