Das 1957 geschaffene System der Rentenversicherung beruhte auf der Idee des "Generationenvertrags", das heißt der gegenseitgen Solidarität der Generationen. Entscheidende Bausteine waren das Umlageverfahren, das Äquivalenzprinzip und die lebensstandardsichernde "dynamische" Rente. Unter dem Eindruck einer steigenden Zahl älterer Menschen und der ökonomischen Globalisierung wrude zu Beginn der 2000er-Jahre unter Bruch des traditionellen Generationenvertrags ein teilprivatisiertes Alterssicherungssystem eingeführt. Thomas Ebert beschreibt die historischen Wurzeln sowie die Prinzipien des ursprünglichen Systems und analysiert die Gründe für den Systemwechsel. Entgegen den Erwartungen, die damit verbunden wurden, sind zentrale Probleme der Alterssicherung wie die dauerhafte Finanzierung, die Erosion der Beitragsbasis oder die drohende Altersarmut weiterhin ungelöst. Wie können langfristig ein angemessenes Rentenniveau, eine tragbare Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen und ein vollwertiger Schutz vor Altersarmut gesichert werden? Allein mit einer umfassenden Systemreform, so Ebert, bei der die Finanzierungsbasis verbreitert und das Element der soliarischen Umverteilung gestärkt werde, lasse sich der Generationenvertrag erneuern und die Alterssicherung auf eine solide Grundlage stellen.
Serie / Reihe: Schriftenreihe Band 10293
Personen: Ebert, Thomas
Hdk 80
Ebe
Ebert, Thomas:
¬Die¬ Zukunft des Generationenvertrages / Thomas Ebert. - Bonn : bpb, 2018. - 406 S., kart. - (Schriftenreihe Band 10293)
ISBN 978-3-7425-0293-3
Einzelne Zweige des Versicherungswesens - Sachbuch