Der Gerichtsvollzieher hat die Pfändung bei einem armen, älteren Ehepaar angeordnet: Sie hatten ihre Miete nicht bezahlt. Ein Notar klingelt und verkündet den beiden, dass sie eine Schlafzimmereinrichtung geerbt hätten. Das Ehepaar einigt sich mit dem Vermieter darauf, ihre Einrichtung zur Tilgung der Mietschulden zu verwenden. Da ihre Möbel in einem schlechten Zustand sind, machen sie Brennholz daraus. Das geerbte Schlafzimmer entpuppt sich jedoch als Kinderschlafzimmer – die Möbel sind allesamt viel zu klein. Zu allem Überfluss bemerkt der Notar, dass er sich im Zimmer geirrt hat und nimmt die Möbel wieder mit. Die Eheleute bleiben in der leeren Wohnung zurück. (Filmportal)
Hintergründiger und auch filmästhetisch bemerkenswerter Kurzfilm von Karl Valentin, der die ungeschminkte Realität armer Leute in Deutschland 1936 zeigt, im Dritten Reich wegen "Elendstendenzen" unterdrückt wurde und erst 40 Jahre später uraufgeführt wurde. (Lexikon des Internationalen Films)
Der Film DIE ERBSCHAFT ist der einzige Tonfilm, den Karl Valentin allein nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten konnte. Ansonsten wurden entweder seine Bühnenszenen nachgefilmt oder er spielte als Schauspieler unter der Leitung anderer Regisseure, wie etwa Erich Engels.
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Karl Valentin - Die Erbschaft
Regie: Jacob Geis; Schauspieler: Justus Paris, Liesl Karlstadt, H. B. Benedikt, Karl Valentin, Hans Kraft; Kamera: Josef Illig; Drehbuch: Jacob Geis; Montage: Gottlieb Madl
Deutschland 1936; FSK 6; Sprachfassung: Deutsch; 1 Online-Ressource (20 min); Bild: 1,37:1 HD
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