Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch vorrangige Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare, erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu ersetzen sind. (§ 8 BNatSchG).
Um den Stand des Wissens zu dem Themenfeld von Lichtimmissionen i. R. der Eingriffsregelung als mittelbare Auswirkungen im Sinne von Störungen zu ermitteln und praxisgerechte Lösungsansätze zu erarbeiten, veranstaltete das Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Dezember 1999 eine Fachtagung auf der Insel Vilm. Neben der Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit für das Thema sollte insbesondere geklärt werden
* inwieweit Lichtimmissionen aus rechtlicher Sicht über die Anforderungen des BNatSchG erfasst werden müssen,
* welche Anforderungen aus Naturschutzsicht an die Bewältigung der Auswirkungen von Lichtimmissionen i. R. der Vorhabensplanung und -genehmigung gestellt werden können,
* welche konkreten Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Lichtimmissionen bekannt sind, bzw. wo Beeinträchtigungen zu erwarten sind,
* wo ggf. Möglichkeiten der Problembewältigung vorhanden sind
* und wo weiterer Forschungsbedarf besteht.
Serie / Reihe: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 67
Personen: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
B-NA29-Bun
Bundesamt für Naturschutz (BfN):
Auswirkungen von Fremdlicht auf die Fauna im Rahmen von Eingriffen in Natur und Landschaft : Analyse, Inhalte, Defizite und Lösungsmöglichkeiten; Referate und Ergebnisse der gleichnamigen Fachtagung auf der Insel Vilm vom 06. bis 09. Dezember 1999; zusammengestellt und bearbeitet von Marita Böttcher. - Bonn-Bad-Godesberg : Selbstverl., 2001. - 192, XV S.: Ill., graph. Darst. - (Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz; 67)
ISBN 978-3-7843-3610-7
Artenschutz: Sonstiges - Buch