Die sogenannte »Sommerzeit«, also das Vorstellen der Uhrzeit um eine Stunde während der Sommermonate, wurde in den Jahren nach der Ölkrise 1973 in vielen europäischen Ländern eingeführt. Eine bessere Ausnutzung des Tageslichts sollte letztlich zu Energieeinsparungen führen. Um den Binnenmarkt nicht zu beeinträchtigen, wurden die Termine für Beginn und Ende der Sommerzeitperiode in der Europäischen Gemeinschaft vereinheitlicht. Die derzeit gültige Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit schreibt die Anwendung der Sommerzeit für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich und auf unbegrenzte Dauer vor.
Über den Nutzen der Sommerzeit im Verhältnis zu möglichen negativen Auswirkungen gibt es seit ihrer Einführung gegensätzliche Positionen, und von verschiedener Seite wird eine Änderung der Sommerzeitregelung gefordert. Die EU-Kommission gelangte zuletzt im Jahr 2007 zu dem Fazit, dass û abgesehen von der Begünstigung von Freizeitaktivitäten und der Erzielung geringfügiger Energieeinsparungen û die Auswirkungen der Sommerzeit kaum ins Gewicht fallen würden.
Die Rahmenbedingungen, unter denen die Auswirkungen der Sommerzeit zu betrachten sind, haben sich seit 2007 jedoch möglicherweise geändert. Unter diesem Eindruck wurden für den TAB-Arbeitsbericht Nr. 165 »Bilanz der Sommerzeit« die bis heute vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zur Sommerzeit gesichtet und in der Gesamtschau dargestellt. Die zentrale Fragestellung der Untersuchung lautete, ob gegenüber der Einschätzung der EU-Kommission von 2007 eine substanzielle Neubewertung der Auswirkungen der Sommerzeit angezeigt ist.
Personen: Revermann, Christoph Caviezel, Claudio
E-UM2-2
Caviezel, Claudio:
Bilanz der Sommerzeit : Endbericht zum TA-Projekt / Claudio Caviezel ; Christoph Revermann. - Berlin : TAB, 2016. - 207 ; pdf. - (TAB-Arbeitsbericht; 165)
Best.-Nr.: 0050919001
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