Gebietseigen ist in naher Zukunft äPflichtô! Ab dem 1. März 2020 bedarf jede Ausbringung von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur laut §40(4) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) der behördlichen Genehmigung. Sachsen ist Vorreiter in der Produktion gebietseigener Gehölze und gebietseigenen Saatgutes und liefert mit dieser Handreichung Hinweise die bundesweite Relevanz besitzen. Sehr ausführlich sind die Themen Beschaffung, Ausschreibung und Zertifizierung behandelt.
Personen: Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL) Schubert, René
LA34 Deuts
Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL):
Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen : Herkunftssicherung, Ausschreibung und Verwendung / Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL). - Dresden : DVL, 2016. - 27 S. ; A4. - (DVL-Schriftreihe; 2016/03)
Best.-Nr.: 0050882001
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