Ab 1. Juli 2010 darf nur noch nachhaltig erzeugte Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung eingesetzt werden. Das sieht die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, die Deutschland in die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung umgesetzt hat. Nach Ablauf einer Übergangsfrist muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und der Treibhausgas-Ausstoß vermindert wird. Zur Information über die neuen gesetzlichen Pflichten hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jetzt den Leitfaden äNachhaltige Biomasseherstellungô veröffentlicht. Die Broschüre richtet sich an Zertifizierer, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen.
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn:
Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung. - 1. Aufl. - Bonn : Selbstverl., 2010. - 82 S.: Abb.
Best.-Nr.: 0043247001
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