Naturschutzgebiete stellen das Grundgerüst des sächsischen Schutzgebietssystems dar. Der Schutz kann sich auch auf Teile der Landschaft erstrecken, die durch menschliche Nutzung geprägt sind, denn die heutige Landschaft hat sich mit dem Menschen entwickelt. Naturschutzgebiete sind Vorranggebiete des Naturschutzes. Ihre Ziele sind im Sächsischen Naturschutzgesetz nur allgemein formuliert. Deshalb regelt für jedes Gebiet eine Verordnung konkret Schutzgegenstand und Schutzzweck, Ge- und Verbote sowie zulässige Handlungen.
In den Naturschutzgebieten steht die Bewahrung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopen und Arten im Vordergrund, aber auch der Schutz des Grundgesteins, der Böden und Gewässer sowie des Reliefs können den Schutzzweck bestimmen.
B-NA42-Säc
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Dresden:
Naturschutzgebiete in Sachsen / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. - Dresden : Selbstverl., 2008. - 720 S.: Abb., graph. Darst.
ISBN 978-3-932627-17-0
Naturschutzgebiete: Sachsen/Leipzig - Buch