Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird seit Jahren wegen ihrer terminologischen Unschärfen kritisiert.
Über grundlegende Regelungselemente wie den Abfallbegriff und die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung herrscht nach wie vor keine ausreichende Klarheit. Die Unklarheiten beeinträchtigen die Umsetzung des EG-Rechts und den Vollzug in den Mitgliedsstaaten. Nunmehr steht die Richtlinie auf der Reformagenda der Europäischen Kommission.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium die Verfasser*innen beauftragt, einen Vorschlag zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie zu erarbeiten.
In einer grundlegenden Problemanalyse legen die Verfasser*innen dar, dass punktuelle Korrekturen und Konkretisierungen nicht geeignet sind, Rechtssicherheit und Effektivität des abfallrechtlichen Regelungsregimes herzustellen.
Unerlässlich ist vielmehr eine grundsätzliche Funktionsbestimmung für das Abfallrecht im komplexen Regelungsverbund von Umwelt- und Wirtschaftsrecht. Dabei erweist sich, dass der Regelungsanspruch des Abfallrechts sukzessive reduziert werden sollte und dass der anlagen-, stoff- und produktbezogenen Standardsetzung auf europäischer Ebene eine fundamentale Bedeutung für einen funktionsfähigen Abfallwirtschaftsmarkt in der EU zukommt.
Serie / Reihe: Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis 137
Personen: Koch, Hans-Joachim Reese, Moritz
B-AB8-Koc
Koch, Hans-Joachim:
Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie : Änderungsbedarf und Änderungsvorschläge für eine Weiterentwicklung des europäischen Abfallrechts / Hans-Joachim Koch ; Moritz Reese. - Berlin : Erich Schmidt, 2006. - 108 S. - (Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 137)
ISBN 978-3-503-09309-0 Broschur : 24,80 EUR
Abfall: Recht - Buch