Grundbegriffe und -prinzipien des Erbrechts
Das Grundprinzip der Privatautonomie manifestiert sich in der Testierfreiheit und der Ausschlagsfreiheit des Erbrechtes. Eingeschränkt wird die Privatautonomie durch den Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die auf dem Parentelsystem basiert. - Erbrecht - Testament - Pflichtteil - Gesetzliche Erbfolge - Erbschaftssteuer
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Weiterführende Informationen
Grundbegriffe und -prinzipien des Erbrechts : School Scout, 2002. - 5 S.
Signatur: eBook - eMedium